Erstellt am 16.12.2022
Auf dieser Seite findet man diejenigen Spieler, für die die Allgäu Comets gem. §47 der Bundesspielordnung (BSO) des American Football Verbandes Deutschland e.V. (AFVD) eine Spielerpassverlängerung für die Saison 2023 in der U19-Jugendmannschaft beantragt haben. Die Spieler werden/wurden gem. §60 BSO darüber informiert, dass die Liste hier eingesehen werden kann.
Jeder Verein kann die Pässe seiner Spieler bis zum 15.12. automatisch für die nächste Saison verlängern lassen.
Es wird keine Unterschrift vom jeweiligen Spieler benötigt. Es reicht aus, wenn die Spielernamen auf der Homepage bekannt gegeben werden.
Die Allgäu Comets Kempten e.V. verlängern für die Saison 2023 die U19(Jugend)-Spielpässe wie folgt:
Leonard | Röhmuß |
Leon | Hauber |
Jannis | Eberle |
Leon | Scheck |
Raphael | Schupmann |
Luis | Zimmermann |
Silas | Arnold |
Jona | Cleff |
Ayan | Basa |
Fabian | Riederer |
Christopher | Fehn |
Adam | Felberbaum |
Leith | Chammari |
Maximilian | Wil |
Moritz | Van Kempen |
Diego | Castro Hübner |
Bastian | Ilmberger |
Tizian | Häger |
Elias | Kraljevic |
Marco | Ücker |
Jean-Pierre | Porta |
Marius | Hörmann |
Steffen | Pleth |
Peter | Kuncz |
Joshua | Hössl |
Informiert ein Verein den Spieler nicht, dass er den Spielerpass im Zeitfenster bis zum 15. Dezember für die kommende Saison verlängert hat, und ein anderer Verein beantragt zu einem späteren Zeitpunkt einen Spielerpass, so entfällt bei dem Wechsel die Wechselsperre. Nimmt der Spieler für einen Verein an einem Spiel teil, so bringt er dadurch zum Ausdruck, dass er für diesen Verein eine Spielberechtigung erwerben will. In diesem Fall kann er sich nicht auf eine fehlende Information durch seinen Verein berufen.
Die Beweislast für den Zugang der Information des Spielers trögt grundsätzlich der Verein. Es reicht jedoch aus, wenn der Verein die Information, für welche Spieler er die Spielerpässe verlängert hat, auf seiner offiziellen Vereinshomepage in einem öffentlich zugänglichen Bereich veröffentlicht hat. In diesem Fall muss der Verein nur den Zeitpunkt der Veröffentlichung belegen.